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AGB Partnerschaft

Die Vereinbarung der Parteien besteht aus dem von beiden Parteien unterzeichneten Deckblatt (siehe schriftlicher Vertrag für Premiumpartner) sowie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den weiteren Anlagen. Diese geben gemeinsam die Vereinbarung der Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand vollständig wieder und ersetzen alle früheren Vereinbarungen oder Abreden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Partners (oder Anbieters) gelten nicht. Änderungen, Ergänzungen, sowie der Verzicht auf einzelne Bestimmungen einschließlich dieses Schriftformerfordernisses sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden:

  1. 1. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

    Folgende Begriffe haben im Rahmen dieser Vereinbarung die folgende Bedeutung:
    • Agentur: Eine Partei, die aufgrund vertraglicher Vereinbarung mit dem auf dem Deckblatt (siehe schriftlicher Vertrag für Premiumpartner) angegebenen Anbieter diese Vereinbarung im eigenen Namen und für eigene Rechnung abschließt, um mit KELKOO Linking-Dienste in Bezug auf die Anbieter-Seite zu vereinbaren.
    • Aktion: ein Click
    • Anbieter: Der Betreiber von Websites oder Katalogen, die die Listungs-Dienste nutzen und in denen online Produktinformationen dargeboten werden, gleichgültig, ob die Produkte im Fernabsatz oder nur in physischen Verkaufsstellen erhältlich sind.
    • Anbieter-Seiten: alle Daten und Informationen, die zu Webseiten des Anbieters oder Dritter gehören, auf die durch die Linking-Dienste vereinbarungsgemäß zugegriffen wird; diese Websites sind auf dem Deckblatt (siehe schriftlicher Vertrag für Premiumpartner) unter "Anbieter-Seiten" angegeben.
    • Angebot: Ein Hypertext-Link oder Image-Link auf den KELKOO-Seiten oder einer von Kelkoo im Rahmen von Kooperationen mit anderen Partnern (z.B. Yahoo!, MSN, etc) betriebenen Seite, der Produktinformationen ganz oder auszugsweise enthält oder den Anbieter identifiziert und es dem Nutzer ermöglicht, auf
      • (a) eine neue KELKOO-Seite mit weiteren Details des Angebotes oder
      • (b) die einschlägigen Anbieter-Seiten zuzugreifen
    • Brutto: Gebühren oder Kosten abzüglich Steuern, insbesondere Umsatzsteuer.
    • Click: Jeder Click auf ein Angebot durch einen Nutzer, unabhängig davon, ob der gleiche User (z.B. über eine zeitlich spätere neue Suchanfrage) mehrmals auf die Partner-Website weitergeleitet wird.
    • Dritter: Jedwede Person, die nicht Partei oder mit einer Partei Verbundenes Unternehmen ist.
    • Gesetzliche Bestimmungen: Alle anwendbaren gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen oder allgemeinen Standards.
    • KELKOO-Seiten: alle Daten und Informationen in
      • (a) www.kelkoo.de oder
      • (b) allen Internetwebsites, die die KELKOO-Datenbanken oder die Suchmaschine dazu nutzen, Angebote des Anbieters aufgrund einer Stichwortsuche oder Kategoriensuche abzubilden, gleichgültig ob dies unter den Namen oder den Marken von KELKOO oder sonstiger Dritter geschieht, sowie in allen sonstigen Online-Marketingformen, die KELKOO einsetzt.
    • Kennzeichen: Firmen, Handelsnamen, Marken Logos etc. des Anbieters, die auf den KELKOO-Seiten im Zusammenhang mit Produktinformationen oder Angeboten abgebildet werden.
    • Listung: Abbildung von Angeboten des Anbieters auf den KELKOO-Seiten aufgrund einer Stichwortsuche oder einer Kategoriensuche des Nutzers.
    • Maximalzahl Monatlicher Aktionen: Das auf dem Deckblatt (siehe schriftlicher Vertrag für Premiumpartner) angegebene Maximum von Clicks oder in Euro angegebene Budget.
    • Merchandising: zusätzliche Auslobung definierter Produkt- oder Serviceangebote des Anbieters
    • Monat: ein Kalendermonat
    • Netto: Brutto-Gebühr oder Brutto-Kosten abzüglich von vereinbarten Handelsvertreterrabatten.
    • Nutzer: Jede Person oder Gemeinschaft mit oder ohne Rechtspersönlichkeit, die die KELKOO-Seiten benutzt, unabhängig vom Wohn- oder Aufenthaltsort.
    • Order: Eine durch Vermittlung Kelkoos auf der Seite des Partners ausgelöste Bestellung unabhängig von Ihrem Warenwert.
    • Price per Click (PPC): Die vertraglich vereinbarte Gebühr je Click. Auch als "Gebühr je Aktion" bezeichnet.
    • Produkt: eine Ware oder Dienstleistung des Anbieters
    • Produktinformationen: Alle Daten, die sich auf Produkte beziehen und die vom Partner KELKOO zur Verfügung gestellt werden, insbesondere Kennzeichen, Modellangaben, Produktbeschreibungen, Preisinformationen (jeweils mit und ohne Umsatzsteuer anzugehen) und Produktkategorien sowie Angaben zu Lieferkosten, Verfügbarkeit, Lieferzeit, Gewährleistungen, einschließlich von Links auf Anbieter-Seiten, Abbildungen des Produktes und Kontaktdaten (Telefon, Fax, E-mail).
    • Resultate-Liste: Liste der Resultate in Bezug auf ein Produkt, die auf einer Website der KELKOO-Seiten nach Eingabe einer Stichwortsuche oder Kategoriensuche durch die Suchmaschine generiert werden, welche die verschiedenen Angebote aller Anbieter für die jeweiligen Produktkategorien vergleicht.
    • Schutzrechte: Alle Urheberrechte, Datenbankrechte, Gebrauchsmusterrechte, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, Marken, Know-How und alle sonstigen Ausschlussrechte; dies umfasst in Bezug auf den Anbieter insbesondere alle Kennzeichen.
    • Suchmaschine: Sämtliche Vergleichs-Technologien, die von KELKOO eingesetzt werden, um einem Nutzer eine Resultate-Liste zu liefern.
    • Tracking: Vereinbarte Methode zur Messung z.B. von Umsätzen, Order auf Seiten des Partners sowie von Clicks.
    • Umsatz: die Summe aller Zahlungen von Nutzern für Produkte, die im Zusammenhang mit der Erbringung der Listungs-Dienste durch KELKOO erworben werden, ohne Umsatzsteuer.
    • Updates: Jegliche Änderung, Ergänzung oder Ersetzung von Produktinformationen
    • Verbundene Unternehmen: Gemäß Begriffsbestimmung im Aktiengesetz

  2. 2. DIE KELKOO LINKING-DIENSTE

    1. 2.1. Allgemeines
      Gegen Zahlung der in Ziffer 6 vereinbarten Gebühren erbringt KELKOO die Listungs-Dienste in Form der Einbindung von Angeboten des Anbieters in die KELKOO-Seiten. Zur Klarstellung: Soweit der Partner als Handelsvertreter des Anbieters auftritt, schließt er dennoch diese Vereinbarung im eigenen Namen und für eigene Rechnung.

    2. 2.2. Nutzungsbedingungen
      1. 2.2.1. KELKOO ist zur Aufnahme von Angeboten in die KELKOO-Seiten nur verpflichtet, soweit der Partner insoweit alle Gesetzlichen Bestimmungen und Bestimmungen dieser Vereinbarung einhält und Zahlung für seine Produkte oder Dienste in EURO akzeptiert.

      2. 2.2.2. Soweit der Partner als Handelsvertreter eines Anbieters auftritt, garantiert er KELKOO, dass er gegenüber dem Anbieter hierzu berechtigt ist.

  3. 3. DIE ANGEBOTE DES ANBIETERS

    1. 3.1. Anzahl der Angebote
      Die Anzahl der Angebote wird jeweils zwischen den Parteien vereinbart.

    2. 3.2. Übermittlung von Produktinformationen durch den Partner
      1. 3.2.1. Es obliegt dem Partner, sämtliche Produktinformationen sowie sämtliche sonstigen technischen Informationen, die KELKOO benötigt, um die Linking-Dienste in Übereinstimmung mit der Vereinbarung zu erbringen, in einem von KELKOO zu bestimmenden Format zu übermitteln.

      2. 3.2.2. KELKOO vergibt auf Grundlage der Produktinformationen für jedes Angebot Stichwörter und teilt das Angebot den existierenden KELKOO-Suchkategorien zu.

      3. 3.2.3. Das Eigentum an sämtlichen Datenträgern und Unterlagen, auf denen die Produktinformationen übermittelt oder gespeichert werden, geht auf KELKOO über.

      4. 3.2.4. Der Partner stellt sicher, dass keine Produkte und/ oder Abbildungen mit jugendgefährdendem oder pornographischen Inhalt an Kelkoo übermittelt werden oder daß die Aktion direkt auf solche Produkte und/ oder Abbildungenen führt.



    3. 3.3. Update von Produktinformationen
      1. 3.3.1.Es obliegt dem Partner, Produktinformationen durch regelmäßige Updates zu aktualisieren. Die Bestimmungen in Ziffer 3.2 gelten für diese entsprechend. Updates werden in der Regel von KELKOO innerhalb eines Werktages bearbeitet. Eine Gewährleistung hierfür kann aber nicht übernommen werden.

    4. 3.4. Obliegenheitsverletzungen
      Verletzungen der Obliegenheiten gemäß dieser Ziffer 3 berechtigen KELKOO, Angebote zu suspendieren und gegebenenfalls diese Vereinbarung aus wichtigem Grund zu kündigen.

  4. 4. LISTUNG IN BEZUG AUF ANGEBOTE DES ANBIETERS

    1. 4.1. Abrechnungsoptionen
      1. 4.1.1. Begrenzt: Bei Vereinbarung einer Maximalzahl Monatlicher Aktionen in Bezug auf ein Angebot ("begrenzte Listung"), erhält der Partner von KELKOO regelmäßig elektronische Berichte über die Anzahl von Aktionen sowie monatliche Prognosen.

        Soweit die von KELKOO in einem Monat registrierte Anzahl an Aktionen die Maximalzahl Monatlicher Aktionen erreicht, wird KELKOO die Listung für dieses Angebot für den Rest des Monats aussetzen und mit Beginn des folgenden Monats wieder aktivieren, soweit der Partner nicht vorher eine nachträgliche Erhöhung der Maximalzahl Monatlicher Aktionen oder den Wechsel zur unbeschränkten Abrechnung jeweils gegen gesonderte Gebühr vereinbart. Eine solche Zusatzvereinbarung kann per E-mail getroffen werden, gilt als bestätigt, wenn KELKOO nicht widerspricht und gilt, soweit nicht ausdrücklich (schriftlich) vereinbart, nur für den Rest des jeweiligen Monats.

        Zur Klarstellung: KELKOO leistet in keinem Falle Gewähr dafür, dass eine bestimmte Anzahl von Aktionen tatsächlich erreicht wird. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis der tatsächlichen Aktionen.



      2. 4.1.2. Unbegrenzt: Soweit keine Maximalzahl Monatlicher Aktionen in Bezug auf ein Angebot vereinbart ist ("Unbeschränktes Linking"), wird die Listung für den vereinbarten Zeitraum unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Aktionen durchgeführt.



    2. 4.2. Listung von Angeboten
      1. 4.2.1. Die Listung von Angeboten erfolgt nur unter der Voraussetzung, dass der Partner die Obliegenheiten nach Ziffer 3 erfüllt.

      2. 4.2.2. KELKOO gewährleistet nicht, dass die KELKOO-Seiten oder die Listungs-Dienste ununterbrochen oder störungsfrei zur Verfügung stehen. Unabhängig von etwaigen Rechten des Partners zur außerordentlichen Kündigung dieser Vereinbarung oder zur Rückzahlung aktionsunabhängiger Vergütungsbestandteile, ist jede Schadenersatzhaftung von KELKOO aus oder im Zusammenhang mit solchen Ausfällen ausgeschlossen.



    3. 4.3. Positionierung des Anbieters
      1. 4.3.1. Die Positionierung von Angeboten auf den KELKOO-Seiten im Verhältnis zu Angeboten anderer Anbieter wird von KELKOO aufgrund verschiedener Faktoren festgelegt, einschließlich der mit KELKOO vereinbarten kommerziellen Bedingungen sowie Relevanz und Popularität der Angebote.

      2. 4.3.2. Eine bestimmte Positionierung ist ausdrücklich nicht Gegenstand der Vereinbarung. Jede Einstandspflicht von KELKOO in Bezug auf eine bestimmte Positionierung ist ausgeschlossen.

  5. 5. LISTUNGS-GEBÜHREN

    1. 5.1. Anwendbare Gebühren
      1. 5.1.1. Gebühr je Aktion: Die PPC werden zwischen den Parteien auf dem Deckblatt (siehe schriftlicher Vertrag für Premiumpartner) vereinbart und gelten jeweils für alle Angebote.



    2. 5.2. Agenturermäßigung
      Soweit auf dem Deckblatt (siehe schriftlicher Vertrag für Premiumpartner) angegeben ist, dass der Partner als Agentur auftritt, gewährt KELKOO auf den Brutto-PPC einen Rabatt von 15%. Dieser Rabatt wird auf den Rechnungen von KELKOO gesondert ausgewiesen.

  6. 6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

    1. 6.1. Gebühr je Aktion
      1. 6.1.1. Unbeschränkt: Die vom Partner an KELKOO für jedes Angebot zu zahlende Gebühr berechnet sich wie folgt: (a) die Anzahl der von KELKOO für das Angebot im Abrechnungszeitraum registrierten Clicks multipliziert mit der auf dem Deckblatt (siehe schriftlicher Vertrag für Premiumpartner) vereinbarten Brutto-PPC zuzüglich (b) der Anzahl der von KELKOO im Abrechnungszeitraum registrierten Anrufe multipliziert mit der auf dem Deckblatt (siehe schriftlicher Vertrag für Premiumpartner) vereinbarten Brutto-PPT (Clicks x PPC) + (Anrufe x PPT).

      2. 6.1.2. Beschränkt: Der vom Partner an KELKOO für jedes Angebot zu bezahlende Betrag errechnet sich nach Ziffer 6.1.1. allerdings beschränkt auf die Maximalzahl monatlicher Aktionen.



    2. 6.2. Einbindungspauschale
      Die Einbindungspauschale wird erhoben für eine Dienstleistung. Beides wird auf auf dem Deckblatt (siehe schriftlicher Vertrag für Premiumpartner) gesondert definert.

    3. 6.3. Umsatzbeteiligung
      Soweit auf dem Deckblatt (siehe schriftlicher Vertrag für Premiumpartner) eine Umsatzbeteiligung vereinbart ist, rechnet der Partner jeweils spätestens zum 5. Werktag eines Monats gegenüber KELKOO in einem von KELKOO zu bestimmenden Format über die Umsätze des Vormonats ab. KELKOO stellt in der Folge die Umsatzbeteiligung in Rechnung.

    4. 6.4. Cost Per Order (CPO)
      Soweit auf dem Deckblatt (siehe schriftlicher Vertrag für Premiumpartner) CPO-Modell vereinbart ist, rechnet der Partner jeweils spätestens zum 5. Werktag eines Monats gegenüber KELKOO in einem von KELKOO zu bestimmenden Format über die vermittelten Order (Bestellungen) des Vormonats ab. KELKOO stellt in der Folge den CPO für die vermittelten Order in Rechnung.

    5. 6.5. Zahlungsbedingungen
      1. 6.5.1. KELKOO rechnet, soweit nicht anders vereinbart, kalendermonatlich ab. Die Abrechnungen werden schriftlich oder elektronisch an die auf dem Deckblatt (siehe schriftlicher Vertrag für Premiumpartner) angegebene E-mail-Adresse versandt.

      2. 6.5.2. Rechnungen von KELKOO sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Kunde kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Erhalt der Rechnung zahlt.

      3. 6.5.3. Soweit der Partner fällige Zahlungen nicht leistet, ist KELKOO neben den gesetzlichen Rechtsbehelfen berechtigt, für weitere Leistungen Vorauskasse zu verlangen.

  7. 7. REGISTRIERUNG VON AKTIONEN, PRÜFUNG

    1. 7.1. Die Methoden und Technologien von KELKOO zur Registrierung von Aktionen werden von unabhängigen Spezialisten geprüft. Demgemäß vereinbaren die Parteien, dass die von KELKOO registrierten Daten bis zum Beweis des Gegenteils als richtig und vollständig gelten.

    2. 7.2. Der Partner hat wegen der abgerechneten Clicks das Recht, zweimal im Jahr die Server-Log-Files von unabhängigen Wirtschaftsprüfern prüfen zu lassen. Die entstandenen Kosten trägt der Partner selbst. Die Prüfung ist während der normalen Geschäftszeiten in Abstimmung mit Kelkoo durchzuführen. Sollte eine Abweichungsdifferenz zu Lasten des Partners festgestellt werden, so verpflichtet sich Kelkoo, die Differenz zur tatsächlich geschuldeten Gebühr umgehend auszugleichen. Beträgt die Abweichungsdifferenz zu Lasten des Partners über 10%, übernimmt Kelkoo die entstandenen Kosten der Prüfung.

    3. 7.3. Umgekehrt ist Kelkoo berechtigt, im Falle einer Umsatzbeteiligung oder Cost Per Order (CPO) zweimal im Jahr die Bücher, Schriften, Unterlagen und technischen Systeme der anderen Partei von unabhängigen Wirtschaftsprüfern überprüfen zu lassen. Die entstandenen Kosten trägt Kelkoo selbst. Die Prüfung ist während der normalen Geschäftszeiten in Abstimmung mit dem Partner durchzuführen. Sollte eine Abweichungsdifferenz zu Lasten von Kelkoo festgestellt werden, so verpflichtet sich der Partner, die Differenz zur tatsächlich geschuldeten Gebühr umgehend auszugleichen. Beträgt die Abweichungsdifferenz zu Lasten von Kelkoo über 10%, übernimmt der Partner die entstandenen Kosten der Prüfung.

  8. 8. SCHUTZRECHTE, FREISTELLUNG

    1. 8.1. Diese Vereinbarung begründet für den Partner keinerlei Nutzungsrechte an Gegenständen von Schutzrechten von KELKOO z.B. screen layouts. Der Partner gewährt KELKOO das Recht, Gegenstände seiner Schutzrechte sowie die Produktinformationen zu nutzen, wiederzugeben oder zu bearbeiten, soweit dieses für die Zwecke dieser Vereinbarung erforderlich ist.

    2. 8.2. Der Partner garantiert KELKOO, dass seine Produktinformationen, Updates und Kennzeichen (einschließlich deren Nutzung durch KELKOO in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung) sowie die Form und der Inhalt aller Anbieter-Seiten mit den gesetzlichen Bestimmungen übereinstimmen, inhaltlich richtig sind, keine Programme oder Dateien enthalten, die die Systeme von KELKOO oder der Nutzer schädigen und keine Rechte Dritter verletzen und stellt KELKOO insoweit von allen Inanspruchnahmen Dritter frei und erstattet KELKOO alle notwendigen Aufwendungen für die Rechtsverteidigung. KELKOO ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, im Einzelfall zu prüfen, ob Angebote die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen und diese bei begründetem Verdacht einer Verletzung zu sperren.

  9. 9. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

    1. 9.1. Der Partner hat sämtliche Leistungen von KELKOO unverzüglich zu prüfen und erkennbare Abweichungen zu rügen. Jede Haftung, Gewährleistung oder vertragliche Einstandspflicht von KELKOO im Zusammenhang mit jeglichen Leistungen gemäß dieser Vereinbarung ist für folgendes ausgeschlossen:
      • 9.1.1. bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennbare Abweichungen, soweit diese nicht unverzüglich gerügt werden

      • 9.1.2. Abweichungen, die nur unerheblich sind bzw. die Eignung für die geschuldete Verwendung nur unerheblich einschränken

      • 9.1.3. Einschränkungen oder Verzögerungen aufgrund von Beistellungen des Anbieters oder von Ausfällen öffentlicher Kommunikationsleitungen oder der Rechner über die im Internet die Daten geleitet werden oder des Erreichens der maximalen Zahlen von gleichzeitig möglichen technischen Zugriffen

      • 9.1.4. Verlust von Daten, wenn dieser Verlust durch eine tägliche alternative Datensicherung hätte vermieden werden können

      • 9.1.5. Schäden, die aufgrund einer Überprüfung von Arbeitsergebnissen oder durch angemessene Maßnahmen zur Schutz vor Viren oder anderen schädlichen Datein in regelmäßigen Abständen hätten vermieden werden können,

      KELKOO wird sich in jedem Fall bemühen, auftretende Störungen durch geeignete Maßnahmen unverzüglich zu überbrücken oder zu beseitigen.

    2. 9.2. Ansprüche bei Mängeln, mit Ausnahme von Ansprüchen bei arglistig verschwiegenen Mängeln, aufgrund von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder einer verschuldeten Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer natürlichen Person, aus Beschaffenheitsgarantien sowie des Rechtes, sich bei einer von KELKOO zu vertretenden Pflichtverletzung, die kein Mangel ist, vom Vertrag zu lösen, verjähren spätestens in 12 Monaten nach Leistungserbringung.

    3. 9.3. KELKOO behält sich für alle Leistungen mindestens zwei Nacherfüllungsversuche vor, es sei denn, dieses ist dem Partner im Einzelfall unzumutbar.

    4. 9.4. Eine vertragliche oder außervertragliche Schadenersatzpflicht seitens KELKOO besteht nur, sofern der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Für die schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer natürlichen Person haftet KELKOO auch bei nur einfacher Fahrlässigkeit. Zusätzlich haftet KELKOO auch für die nur einfach fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, allerdings der Summe nach begrenzt auf die Vermögensnachteile die KELKOO bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätte voraussehen müssen.

    Vereinbarte Beschränkungen der Haftung von KELKOO gelten auch für die etwaige persönliche Haftung der Organe, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von KELKOO. Gleiches gilt für die Haftung der mit KELKOO verbundenen Unternehmen und ihrer Organe, Angestellte oder Erfüllungsgehilfen.

    Etwaige zwingende Produkthaftungsansprüche nach Produkthaftungsgesetz sowie Ansprüche aus einer etwaigen Beschaffenheitsgarantie bleiben von den vorstehenden Einschränkungen unberührt. Der Partner erkennt an, dass im Rahmen des Abschlusses dieser Vereinbarung seitens KELKOO keinerlei Beschaffenheitsgarantien gewährt wurden.

  10. 10. WEITERE VEREINBARUNGEN

    Der Partner verpflichtet sich und steht KELKOO dafür ein, dass im Zusammenhang mit Angeboten oder der Anbieter-Seite die Funktion der "Return"-Funktion der von Nutzern verwendeten Internetbrowser nicht dergestalt gestört wird, dass diese gehindert sind, auf die KELKOO-Seiten zurückzukehren.

  11. 11. LAUFZEIT UND BEENDIGUNG

    Diese Vereinbarung beginnt mit Listung des Partners auf der KELKOO Seite ist für die auf dem Deckblatt (siehe schriftlicher Vertrag für Premiumpartner) angegebene Mindestlaufzeit fest abgeschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft sie auf unbefristete Zeit fort und kann von jeder Partei unter Wahrung einer Kündigungsfrist von einem Monat frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit ordentlich schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt vorbehalten.

    Auch nach Kündigung dieser Vereinbarung gelten die Bestimmungen deren Fortgeltung ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus ihrem Sinn und Zweck ergibt, fort.

    Bei Beendigung dieser Vereinbarung hat der Partner sämtliche vertraulichen Informationen von KELKOO oder mit KELKOO verbundenen Unternehmen unverzüglich zurückzugewähren oder zu vernichten. Soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten greifen, sind die entsprechenden Unterlagen für andere Verwendungen zu sperren.

  12. 12. VERTRAULICHKEIT

    Der Partner verpflichtet sich, sämtliche vertraulichen, geschäftlichen Informationen in Bezug auf KELKOO oder mit KELKOO verbundene Unternehmen, die ihm im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich für Zwecke des Vertrages zu verwenden. Diese Beschränkung gilt nicht für Informationen, die nachweislich zur Zeit der Überlassung öffentlich oder dem Partner bereits bekannt waren oder nach Überlassung an den Partner veröffentlicht werden, ohne dass der Partner dies zu vertreten hätte. Der Partner steht dafür ein, dass die Bestimmungen dieser Vertraulichkeitsklausel auf von seinen Angestellten, Erfüllungsgehilfen und Beratern beachtet werden, und zwar auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen ihm und solchen Angestellten, Erfüllungsgehilfen oder Beratern. Der Partner unterrichtet KELKOO unverzüglich, wenn ihm solche vertrauliche Informationen bereits bekannt waren oder Informationen die KELKOO als vertraulich ansieht, bekannt geworden sind, oder von einem Gericht, einer Behörde oder einem Dritten aufgefordert wird, solche vertraulichen Informationen mitzuteilen. Die Vertraulichkeitsklausel bleibt auch nach Beendigung des Vertrages wirksam.

  13. 13. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

    1. 13.1. KELKOO ist berechtigt, diese Allgemeinen Bedingungen durch einseitige Erklärung mit Wirkung für die Zukunft unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten zum Ende eines Kalenderquartals abzuändern. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, die Vereinbarung unter Einhaltung einer Frist von einem Monat mit Wirkung zum Kalenderquartalsende zu kündigen.

    2. 13.2. Dem Partner ist bekannt - und er stimmt zu - das von ihm im Rahmen dieser Vereinbarung an KELKOO übermittelte Daten von KELKOO an mit KELKOO verbundene Unternehmen weitergeleitet werden. Hierunter sind insbesondere Unternehmen zu verstehen, die dem Yahoo!-Konzern angehören sowie Unternehmen, bei denen Kelkoo die Kelkoo-Dienstleistung in Form unterschiedlicher Produkt-Such- und Ergebnislisten betreibt (z.B. so genannte White Label) oder als Betreiber der integrierten Produktsuchmaschine auftritt. Der Partner garantiert KELKOO, dass für eine solche Weiterleitung etwa erforderliche Einwilligungen und Genehmigungen vorliegen.

    3. 13.3. Die Aufrechnung durch den Partner ist nur zulässig, wenn die zugrundeliegenden Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Das Gleiche gilt auch für die Geltendmachung von - auch kaufmännischen - Zurückbehaltungsrechten und insbesondere auch für die Minderung laufender Zahlungen an KELKOO aufgrund von angeblichen Mängeln der KELKOO-Seiten oder Linking-Dienste; dem Partner bleibt in diesem Falle vorbehalten diesbezüglich Nachzahlung, Rückzahlung aus Bereicherungsrecht, bzw. Schadenersatz nach Maßgabe der Vereinbarung geltend zu machen. KELKOO ist berechtigt, Leistungen aus der Vereinbarung aufgrund von Ansprüchen gegen den Partner aus anderen rechtlichen Verhältnissen zurückzubehalten.

    4. 13.4. KELKOO ist berechtigt, für alle Leistungen nach dem Vertrag Unterauftragnehmer einzusetzen; die Haftung von KELKOO gegenüber dem Partner bleibt unberührt.

    5. 13.5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht berührt.

    6. 13.6. Die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien unterliegen Deutschem Recht mit Ausnahme der UN-Kaufrechtskonvention.

    7. 13.7. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind die Gerichte in Hamburg ausschließlich zuständig, sofern der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt, wenn sich der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Partners zum Zeitpunkt der Klageerhebung entweder nicht im Inland befindet oder unbekannt ist. KELKOO bleibt vorbehalten, den Partner auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.



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