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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Kelkoo-Partnerschaft

Diese Vereinbarung besteht aus:

  1.   (i) diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und
  2.   (ii) falls diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beigefügt oder elektronisch (z.B. online oder per Email) vom HÄNDLER ausgefüllt, den EINZELANGABEN.

Diese Vereinbarung kann in einer beliebigen Zahl an Ausfertigungen unterzeichnet werden, die gemeinsam eine Vereinbarung darstellen. Jede Partei kann diese Vereinbarung durch "Unterschrift", "Zustimmung" oder "Annahme" einer solchen Ausfertigung abschließen, einschließlich durch beispielsweise Ausfüllen eines Online-Eingabeformulars und Klicken auf die Schaltfläche "Ich stimme zu", "Ich nehme an" oder eine ähnliche Schaltfläche. Ausfertigungen können elektronisch (z.B. online oder per Email) oder per Fax ausgetauscht werden, und solche elektronischen oder Fax-Ausfertigungen gelten als Original-Ausfertigungen.


  1. 1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

    Wenn keine anders lautenden Angaben gemacht werden, kommt folgenden Begriffen im Rahmen dieser Vereinbarung folgende Bedeutung zu:

    • ANGEBOT(EN): ein Hypertext-Link und/oder Bild-Link, der auf der/den KELKOO-SEITE(n) bereitsteht und der alle oder Teile der PRODUKTINFORMATIONEN anzeigt und/oder den HÄNDLER identifiziert und über den die BENUTZER:
      1.   (i) auf Webseiten oder von KELKOO verwaltete Seiten zugreifen können, die genauere Angaben zu dem ANGEBOT enthalten und/oder
      2.   (ii) direkt auf Webseiten auf der/den Seite(n) zugreifen können, die zu dem gesuchten Produkt oder der gesuchten Dienstleistung passen und/oder
      3.   (iii) sich direkt über ein anderes Medium (einschließlich Telefon, Fax und/oder Email) an den HÄNDLER wenden können.
    • BENUTZER(N): jede einzelne Person, die die KELKOO-SEITE(N) besucht, unabhängig von ihrem Stand- oder Wohnort.
    • DATUM DER VEREINBARUNG: er Tag, an dem diese Vereinbarung von beiden Parteien unterzeichnet wird.
    • EINSTELLUNGSDATUM: der Tag, an dem das ANGEBOT des HÄNDLERs auf KELKOO freigeschaltet wird.
    • EINZELANGABEN: die zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehörenden Deckblätter oder die Angaben, die der HÄNDLER online ausgefüllt hat, zu denen unter anderem die Namen des HÄNDLERs, die VERTRAGSLAUFZEIT sowie der Umfang und zusätzliche Sonderbedingungen zur VERLINKUNG.
    • ERGEBNISLISTE: Ergebnisse, die sich auf die Produkte oder Dienstleistungen beziehen, die auf einer der Webseiten auf der/den KELKOO-SEITE(N) erscheinen, wenn eine Schlüsselwort- und/oder KATEGORIEsuche über die SUCHMASCHINE vorgenommen wird, die die verschiedenen ANGEBOTe des HÄNDLERs mit denen anderer HÄNDLER, die KELKOO-Kunden für bestimmte Produkte/Dienstleistungen sind, vergleicht und in Bezug auf die die Reihenfolge der Auflistung unter anderem durch mit KELKOO vereinbarten Bedingungen bestimmt wird.
    • ERTRAG: die tatsächliche Anzahl an KLICKS innerhalb des entsprechenden Rechnungszeitraums, multipliziert mit dem PPC.
    • GELTENDES RECHT: alle regionalen, nationalen und internationalen Gesetze, Regeln, Vorschriften und Standards, einschließlich jener, die von einer Regierungs- oder Regulierungsbehörde erlassen werden, sowie alle geltenden professionellen und branchenbezogenen Verhaltensnormen und -standards sowie alle jeweils gültigen, von einer selbstregulierenden Einrichtung festgelegten Standards.
    • GESCHÄFTSTAG: jeder Tag, ausgenommen Samstag und Sonntag oder gesetzliche Feiertag in Deutschland.
    • GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE: urheberrechtliche Nutzungs- und Leistungsschutzrechte, Datenbankrechte, Designrechte, angemeldete Designs, Warenzeichen, Dienstleistungszeichen, Geschäftsgeheimnisse, Fachwissen, Geschäfts- oder Handelsnamen und alle geistigen Eigentumsrechte und angrenzende Rechte sowie Rechte ähnlicher oder entsprechender Art (unabhängig davon, ob diese angemeldet sind oder werden können oder nicht), einschließlich in Bezug auf den HÄNDLER alle KENNZEICHEN sowie jede Geltendmachung oder jedes Recht auf Geltendmachung oder zum Schutz der vorstehend beschriebenen Rechte.
    • HÄNDLER: die in den EINZELANGABEN entsprechend bezeichnete Person.
    • KATEGORIE: ein Bereich der KELKOO-SEITE(N), in dem HÄNDLER eine Gruppe von ANGEBOTEN desselben Produkttyps listen können.
    • KLICK: Aktivierung eines auf der/den KELKOO-SEITE(N) erscheinenden ANGEBOTs durch einen BENUTZER (z.B. durch Klicken auf den entsprechenden Hypertext-Link und/oder den Bild-Link), um direkt auf die Seite(n) des HÄNDLERs zu gelangen auf der genauere Angaben zu dem ANGEBOT enthalten sind, einschließlich versuchte Aktivierungen durch einen BENUTZER, der aus anderen Gründen als aufgrund eines Fehlers oder der Fahrlässigkeit von KELKOO nicht auf die Seite(n) des HÄNDLERs zugreifen kann (einschließlich Fälle, in denen die Seite(n) des HÄNDLERs aufgrund von technischen Fehlern oder aus anderen Gründen nicht erreichbar ist/sind und/oder Fehler in der vom HÄNDLER bereitgestellten Produktinformation).
    • KONTROLLE: die direkte oder indirekte Berechtigung zur Leitung oder Veranlassung der Leitung der Verwaltung und der Richtlinien eines Unternehmens oder einer anderen Wirtschaftseinheit, entweder durch Eigentum von fünfzig Prozent (50%) oder mehr der Stimmrechtsanteile, durch entsprechenden Vertrag oder auf andere Weise (und die Begriffe "kontrolliert" oder "kontrollierend" sind entsprechend auszulegen).
    • KENNZEICHEN: ein Name, Warenzeichen, symbolisches oder zusammengesetztes Warenzeichen und/oder Logo des HÄNDLERs, das auf der/den Seite(n) von KELKOO in der Nähe der PRODUKTINFORMATIONEN und/oder ANGEBOTen erscheint.
    • KELKOO-GRUPPE: KELKOO und seine (jeweils) verbundenen Unternehmen.
    • KELKOO-SEITE(N):
      1.   (i) www.kelkoo.de und/oder
      2.   (ii) Seiten (einschließlich aber nicht beschränkt auf über Mobilzugriff), die die Datenbanken oder SUCHMASCHINE von KELKOO unter dem/den Namen oder Zeichen der KELKOO-GRUPPE oder einer dritten Partei nutzen und die ANGEBOTe des HÄNDLERs entsprechend einer Schlüsselwort- oder KATEGORIEsuche anzeigen, sowie alle anderen Online-Marketing-Tools, die KELKOO einsetzt.
    • LISTUNGSGEBÜHR: die zwischen KELKOO und dem HÄNDLER vereinbarten Gold-, Standard- oder Basis-LISTUNGSGEBÜHRen, die in den EINZELANGABEN festgelegt sind.
    • MINDESTVERTRAGSLAUFZEIT: die unter den LISTUNGSGEBÜHRen in den EINZELANGABEN festgelegte MINDESTVERTRAGSLAUFZEIT.
    • MONAT: ein Kalendermonat.
    • MONATLICHES KLICK-LIMIT: das in den EINZELANGABEN festgelegte, gesamte monatliche KLICK-Limit.
    • PRICE PER CLICK ("PPC"): der Preis, der für jeden KLICK an KELKOO zu zahlen ist (zuzuglich MwSt.), wie in den EINZELANGABEN festgelegt.
    • PRODUKTINFORMATIONEN: alle Daten, die sich auf die Produkte und/oder Dienstleistungen des HÄNDLERs beziehen, einschließlich (es sei denn, die Parteien treffen schriftlich eine anders lautende Vereinbarung) KENNZEICHEN, Modell, vollständige Beschreibung der Produkte und/oder Dienstleistungen, Preis (angezeigt inkl. MwSt.), Produkt- oder Dienstleistungskategorie, Versandkosten, Verfügbarkeit, Lieferzeit, Angaben zur Garantie, ein Link zu einer der HÄNDLER-SEITE(N) und/oder Angaben zu anderen Kontaktdaten (einschließlich Telefon, Fax und/oder Email), über die der Kauf getätigt werden kann sowie ein Link zu einem Foto des Produktes.
    • SEITE(N) DES HÄNDLERS: alle Webseiten, Daten und Informationen, aus denen die Webseite(n) besteht/bestehen, die im Eigentum des HÄNDLERs stehen und/oder die er betreibt und auf die der HÄNDLER Zugriff in Form einer VERLINKUNG, wie in den EINZELANGABEN beschrieben, gewähren möchte.
    • SERVICEGEBÜHR: vorbehaltlich Klausel 16.3 in Bezug auf jeden MONAT während der VERTRAGSLAUFZEIT 3% des ERTRAGs des entsprechenden MONATs.
    • SUCHMASCHINE: die verschiedenen Vergleichstechnologien, die KELKOO entwickelt hat und einsetzt und über die BENUTZER eine ERGEBNISLISTE erhalten können.
    • UMFRAGEDIENST ZUR KUNDENZUFRIEDENHEIT: der Dienst, der von einem jeweils von KELKOO beauftragten Dienstleister ("Dienstleister") erbracht wird und durch den BENUTZER, die einen Kauf von einem HÄNDLER getätigt und sich entschieden haben, an einer Kundenzufriedenheitsumfrage teilzunehmen, eine Email von dem Dienstleister erhalten (im Namen von KELKOO), mit der sie gebeten werden, an einer Umfrage zur Transaktion und zu ihrer Zufriedenheit teilzunehmen.
    • UPDATES: ede Änderung, jeder Austausch oder Zusatz zu den PRODUKTINFORMATIONEN.
    • VERBUNDENE(S) UNTERNEHMEN: in Bezug auf ein Unternehmen oder eine andere Wirtschaftseinheit ein Unternehmen oder eine Wirtschaftseinheit, das oder die dieses Unternehmen oder diese Wirtschaftseinheit kontrolliert, oder deren einzelner oder gemeinsamer KONTROLLE unterliegt.
    • VERLINKUNG: die Bereitstellung eines Händlerangebots auf der/den KELKOO-SEITE(n) und die Übermittlung an BENUTZER, wenn diese eine entsprechende Schlüsselwort- oder KATEGORIE suche eingeben.
    • VERTRAGSLAUFZEIT: die Laufzeit dieser Vereinbarung, beginnend mit dem DATUM DER VEREINBARUNG, wie in den EINZELANGABEN festgelegt.
    Groß geschriebene Begriffe, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet werden und denen in dieser Klausel 1 keine Bedeutung zugeschrieben wird, haben die Bedeutung, die ihnen in den EINZELANGABEN zugeschrieben wird.

  2. 2. SEITE(N) DES HÄNDLERS
    1. Jede der HÄNDLER-SEITE(N) muss:
      1.   (i) eine Onlinehandels- und â??verkaufswebseite sein oder eine Webseite, die den Katalog an Produkten und/oder Dienstleistungen präsentiert, die in einem oder mehreren Verkaufsgeschäften des HÄNDLERs verfügbar sind,
      2.   (ii) Preise anzeigen und gegebenenfalls die Zahlung in € vorsehen und
      3.   (iii) dem GELTENDEN RECHT entsprechen.
    2. Falls der HÄNDLER die Basis-LISTUNGSGEBÜHR gewählt hat, akzeptiert er die Anzeige des Symbols "bei KELKOO gelistet", das von KELKOO zur Verfügung gestellt wird, auf seiner Homepage, nicht mehr als einen Klick entfernt von der Homepage und stellt sicher, dass ein direkter Hypertext-Link zu der/den Seite(n) von KELKOO mit dem Symbol verbunden ist.

  3. 3. ANGEBOTE DES HÄNDLERS
    1. 3.1. ANGEBOTSUMFANG
      Der Partner wird Kelkoo während der Vertragslaufzeit Produktinformationen zur Verfügung stellen, deren Breite dem Produktangebot auf der Webseite des Partners im Wesentlichen entspricht.
    2. 3.2. PRODUKTINFORMATIONEN und UPDATES
      1. 3.2.1. Der HÄNDLER stellt KELKOO zum oder vor dem EINSTELLUNGSDATUM die PRODUKTINFORMATIONEN in dem Dateiformat und entsprechend der technischen Daten, wie von KELKOO angemessener Weise angefordert, gemeinsam mit allen relevanten technischen, IT- und redaktionellen Unterlagen zur Verfügung, damit KELKOO den Verlinkungsdienst in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung bereitstellen kann. Der HÄNDLER stellt sicher, dass die PRODUKTINFORMATIONEN (einschließlich UPDATES) auf der/den KELKOO-SEITE(N) so benutzt werden können "wie sie sind", wenn die PRODUKTINFORMATIONEN (einschließlich UPDATES) KELKOO zur Verfügung gestellt werden.
      2. 3.2.2. Falls der HÄNDLER die PRODUKTINFORMATIONEN (einschließlich UPDATES) nicht wie von KELKOO gemäß Klausel 2.2.1 gefordert zur Verfügung stellt, ist KELKOO berechtigt, die PRODUKTINFORMATIONEN aus der/den Datenbank(en) des HÄNDLERs zu entnehmen. Für diese zusätzliche Dienstleistung hat der HÄNDLER an KELKOO eine Gebühr von € 90,00 pro MONAT zu entrichten.
      3. 3.2.3. Unter Nutzung der PRODUKTINFORMATIONEN ordnet KELKOO jedem ANGEBOT relevante Schlüsselwörter und eine oder mehr bestehende KELKOO-Produkt-/Dienstleistungssuchkategorien zu.
      4. 3.2.4. PRODUKTINFORMATION in Form von Unterlagen und physischen Materialien, die KELKOO vorgelegt werden, gehen dauerhaft in das Eigentum von KELKOO über. KELKOO ist weder während der Laufzeit dieser Vereinbarung noch im Anschluss daran verpflichtet, solche Materialien zurückzugeben. KELKOO verpflichtet sich, solche Materialien ausschließlich gemäß dieser Vereinbarung zu nutzen und die entsprechenden Daten nicht gegenüber Dritten offenzulegen.
      5. 3.2.5. Der HÄNDLER stellt sicher, dass alle in den ANGEBOTen angezeigten PRODUKTINFORMATIONEN stets richtig und nicht irreführend sind und stellt KELKOO entsprechende UPDATES zur Verfügung. KELKOO unternimmt alle angemessenen Anstrengungen zur Aktualisierung von ANGEBOTen, um entsprechende UPDATES gemäß Klausel 3.2.5 am Tag, an dem KELKOO die UPDATES erhalten hat ? ausgenommen Tage, die keine GESCHÄFTSTAGe sind ? wiederzugeben.
      6. 3.2.6 Falls der HÄNDLER seine ihm aus dieser Klausel 3.2 entstehenden Verpflichtungen nicht erfüllt, ist KELKOO berechtigt, die ANGEBOTe mit sofortiger Wirkung einzustellen und/oder diese Vereinbarung gegenüber dem HÄNDLER schriftlich fristlos zu kündigen.

  4. 4. VERLINKUNG DER ANGEBOTE DES HÄNDLERS
    1. 4.1. Berechnungsoptionen
      1. 4.1.1. Falls der HÄNDLER es verlangt, stellt KELKOO ihm (per elektronischer Benachrichtigung) regelmäßige Berichte zu der von KELKOO verzeichneten Anzahl an KLICKs sowie monatliche KLICK-Prognosen zur Verfügung.
      2. 4.1.2. Falls in einem MONAT die Zahl der von KELKOO verzeichneten KLICKs voraussichtlich oder tatsächlich das MONATLICHE KLICK-LIMIT übersteigt, kann KELKOO die VERLINKUNG von ANGEBOTEN über die KELKOO-SEITE(N) für den Rest des MONATs aussetzen. Unbeschadet des vorstehend Beschriebenen kann der HÄNDLER per elektronischer Nachricht an KELKOO vor Erreichen des MONATLICHEN KLICK-LIMITS anfordern, dass die ANGEBOTe für den Rest des MONATs nicht ausgesetzt werden, indem er in dieser elektronischen Nachricht an KELKOO ein erhöhtes MONATLICHES KLICK-LIMIT für den Rest des MONATs festlegt. Werden keine anders lautenden, eindeutigen Absprachen getroffen, so gilt die elektronische Nachricht ausschließlich für den MONAT, in dem sie erhalten wird.
      3. 4.1.3. Das in dieser Vereinbarung genannte MONATLICHE KLICK-LIMIT ist lediglich ein Richtwert, KELKOO gibt keine Garantie dafür, dass es erreicht wird. Wird das MONATLICHE KLICK-LIMIT zum Ende eines MONATs nicht erreicht, stellt KELKOO dem HÄNDLER lediglich die tatsächlich von KELKOO verzeichnete Anzahl an KLICKs in Rechnung.
    2. 4.2. VERLINKUNG von ANGEBOTen
      1. 4.2.1. Vorbehaltlich der von den Parteien vereinbarten EINZELANGABEN und der Erfüllung der Verpflichtungen des HÄNDLERs aus dieser Vereinbarung stellt KELKOO als Gegenleistung für die vom HÄNDLER geleisteten Zahlungen der Gebühren in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung Verlinkungsdienste zur Verfügung.
      2. 4.2.2. KELKOO stellt die in dieser Vereinbarung beschriebenen Dienste ab dem EINSTELLUNGSDATUM zur Verfügung.
      3. 4.2.3. Falls der HÄNDLER beabsichtigt:
        1.   (i) 30% oder mehr seiner gesamten ANGEBOTe zu entfernen oder
        2.   (ii) alle ANGEBOTe innerhalb einer KATEGORIE zu entfernen, so bleiben die betroffenen Produkte, Dienstleistungen und/oder ANGEBOTe auf der/den KELKOO-SEITE(N) verfügbar und der HÄNDLER ist weiterhin verpflichtet, die Gebühren, die für jede Transaktion in Bezug auf die ANGEBOTe fällig werden, zu zahlen, bis der HÄNDLER KELKOO unter Einhaltung einer Frist von dreißig (30) Tagen von seiner Absicht, diese Leistungen von der/den KELKOO-SEITE(N) zu entfernen, in Kenntnis gesetzt hat.
      4. 4.2.4. KELKOO übernimmt keine Garantie für die kontinuierliche oder fehlerfreie Bereitstellung von Verlinkungsdiensten. KELKOO haftet nicht für Fehler, Verzögerungen oder Ausfälle in der VERLINKUNG von ANGEBOTen oder für Fehler in den PRODUKTINFORMATIONEN (einschließlich UPDATES). Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung KELKOOs oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Parteien erkennen an und vereinbaren, dass die VERLINKUNG von KELKOO zum Zwecke von Änderungen und/oder technischen Wartungsarbeiten der KELKOO-SEITE(N) vorübergehend unterbrochen werden kann.
    3. 4.3. Positionierung des HÄNDLERs
      1. 4.3.1. Die Positionierung von ANGEBOTEN auf der/den KELKOO-SEITE(N) in Bezug zu ANGEBOTEN von anderen Händlern wird von KELKOO nach eigenem Ermessen festgelegt. Eine bestimmte Positionierung ist ausdrücklich nicht Gegenstand der Vereinbarung. Jede Einstandspflicht von KELKOO in Bezug auf eine bestimmte Positionierung ist ausgeschlossen.

    4. 5. VERLINKUNGSTARIFE
      1. 5.1. Gültige Tarife: Der PPC gilt für alle auf der/den KELKOO-SEITE(N) zur Verfügung gestellten ANGEBOTe.

    5. 6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
      1. 6.1. PRICE PER CLICK
        Der HÄNDLER zahlt an KELKOO den Betrag, der von KELKOO während des entsprechenden Rechnungszeitraums verzeichneten Anzahl an KLICKs bis zum MONATLICHEN KLICK-LIMIT (das gemäß Klausel 4.1 (ii) abweichen kann), multipliziert mit dem PPC entspricht. Falls das MONATLICHE KLICK-LIMIT für den entsprechenden Rechnungszeitraum erreicht wurde und der HÄNDLER sich entschieden hat, die VERLINKUNG auf Basis eines erhöhten monatlichen Aktionslimit für den Rest des laufenden MONATs beizubehalten, zahlt der HÄNDLER an KELKOO den Betrag, der der tatsächlichen Anzahl von KLICKs im entsprechenden Rechnungszeitraum, multipliziert mit dem PPC, entspricht.
      2. 6.2. LISTUNGSGEBÜHR
        Der HÄNDLER zahlt zum DATUM DER VEREINBARUNG und darauf folgend zu jedem Jahrestag des DATUMs DER VEREINBARUNG während der VERTRAGSLAUFZEIT die jährliche LISTUNGSGEBÜHR an KELKOO. Falls der HÄNDLER sich gemäß Klausel 13.3 entscheidet, seine ANGEBOTe auf der/den KELKOO-SEITE(N) für einen Zeitraum von einem MONAT auszusetzen und diese ANGEBOTe anschließend wieder auf der/den KELKOO-SEITE(N) einzustellen, ist eine LISTUNGSGEBÜHR am Tag der Wiedereinstellung zu zahlen, und dieser Tag wird dann zum Jahrestag in Bezug auf die Zahlung der LISTUNGSGEBÜHR für die verbleibende VERTRAGSLAUFZEIT.
      3. 6.3. SERVICEGEBÜHR
        Der HÄNDLER zahlt an KELKOO die SERVICEGEBÜHR, die von KELKOO gemäß Klausel 6.5 in Rechnung gestellt wird.
      4. 6.4. Rechnungsstellung
        KELKOO stellt dem HÄNDLER in regelmäßigen Abständen Rechnungen aus (die in der Regel monatlich vorgelegt werden) und sendet diese an die in den EINZELANGABEN im Kästchen "Händlerkontaktdaten bei Rechnungsfragen" angegebene Email-Adresse.
      5. 6.5. Zahlung
        1. 6.5.1. Der HÄNDLER zahlt alle unter dieser Vereinbarung fälligen Beträge entweder:
          1.   (i) per Banküberweisung innerhalb von 14 Tagen nach entsprechendem Rechnungseingang oder
          2.   (ii) per Lastschrifteinzug, wie im Bereich LISTUNGSGEBÜHR in den EINZELANGABEN angegeben.
        2. 6.5.2. KELKOO kann vom HÄNDLER die Zahlung einer Kaution zur Sicherung der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung aus dieser Vereinbarung ("Zahlungskaution") verlangen. Zahlt der HÄNDLER eine Zahlungskaution an KELKOO, so gelten folgende Geschäftsbedingungen unter dieser Vereinbarung:
          1.   (i) die Zahlungskaution wird vorbehaltlich nachstehender Regelung nicht mit zukünftigen, vom HÄNDLER zu begleichenden Rechnungen verrechnet.
          2.   (ii) falls die Zahlungsverpflichtungen des HÄNDLERs unter der Vereinbarung nicht innerhalb von sechs MONATen nach (a) Kündigung oder Auslaufen der Vereinbarung oder (b) innerhalb von sechs MONATen nach dem Datum der Rechnungen, aus denen die entsprechenden Zahlungen fällig sind, erfüllt wurden, verrechnet KELKOO die Zahlungskaution des HÄNDLERs mit den ausstehenden Zahlungen des HÄNDLERs (gemeinsam mit aufgelaufenen Zinsen in Übereinstimmung mit der Vereinbarung).
        3. 6.5.3. Nachdem die Zahlungsverpflichtungen des HÄNDLERs vollumfänglich erfüllt wurden, zahlt KELKOO ein eventuelles Guthaben aus der Zahlungskaution an den HÄNDLER zurück (zzgl. aufgelaufene Zinsen ab dem Tag des Erhalts der Zahlungskaution durch KELKOO).
      6. 6.6. Nichtzahlung
        1. 6.6.1. Unbeschadet anderer Rechte und Rechtsmittel von KELKOO ist KELKOO berechtigt, im Falle einer Nichtzahlung bei Fälligkeit fristlos:
          1.   (i) die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung einzustellen;
          2.   (ii) Zinsen auf alle ausstehenden Beträge in Höhe von 8% p.a. über den Euro LIBOR (oder einen anderen gesetzlich vorgeschriebenen Betrag) auf für verspätete Zahlungen zu berechnen, errechnet ab dem Fälligkeitsdatum der entsprechenden Beträge bis zu dem Tag, an dem die Zahlung der Beträge vollumfänglich bei KELKOO eingeht und
          3. (iii) die sofortige Zahlung aller vom HÄNDLER in Bezug auf die zur Verfügung gestellten Dienstleistungen zahlbaren Beträge zu verlangen, die mit Verlangen sofort fällig werden, sofern diese es nicht schon bereits waren.
        2. 6.6.2. Alle Kosten, die KELKOO im Zusammenhang mit der Eintreibung solcher Beträge entstehen, sind vom HÄNDLER zu tragen.

    6. 7. VERZEICHNUNG VON KLICKS
      1. 7.1. KELKOO ist allein verantwortlich für die Berechnung und Verzeichnung der KLICKs auf der/den KELKOO-SEITE(N). Die Parteien erkennen an und vereinbaren, dass:
        1.   (i) KELKOO Unterauftragnehmer mit der Berechnung und Verzeichnung von KLICKs beauftragen kann und
        2.   (ii) alle statistischen Informationen in Bezug auf die Berechnung und Verzeichnung von KLICKs in Abwesenheit von offensichtlichen Fehlern als richtig, endgültig und bindend für den HÄNDLER angesehen werden.
      2. 7.2. Falls der HÄNDLER dies schriftlich anfordert, stellt KELKOO ihm bis zu zweimal pro Jahr und vorausgesetzt die Anfrage erfolgt innerhalb von zwei Jahren nach dem entsprechenden MONAT eine Kopie der monatlichen Server Logs zur Verfügung. Der HÄNDLER gewährleistet und garantiert, dass er bereitgestellte Server Logs ausschließlich zur Prüfung von KLICKs nutzt und diese unverzüglich nach Gebrauch zerstört. Der HÄNDLER gewährleistet außerdem, dass er sich beim Umgang mit in den Server Logs enthaltenen persönlichen Daten an alle geltenden Datenschutzgesetze hält.

    7. 8. BEWERTUNGEN UND WERBEAKTIONEN
      1. 8.1. Der HÄNDLER erkennt an und stimmt zu, dass die KELKOO-SEITE(N) Kundenkommentare und -bewertungen enthalten können und dass KELKOO die Einstellung von Kommentaren und Bewertungen durch Nutzer der KELKOO-SEITE(N) des HÄNDLERs und der Produkte und/oder Dienstleistungen des HÄNDLERs und seiner Lieferanten ermöglichen kann.
      2. 8.2. Der HÄNDLER erkennt an und stimmt zu, dass die Bedingungen dieser Vereinbarung KELKOO nicht daran hindern oder darin beschränken, auf der/den KELKOO-SEITE(N) Gutscheine, Coupons, Cash-Back- oder andere Werbeaktionen von KELKOO oder dritten Parteien anzubieten.

    8. 9. VERTRAULICHKEIT
      1. 9.1. Beide Parteien behandeln folgende Informationen vertraulich:
        •   (i) die Bestimmungen dieser Vereinbarung und
        •   (ii) alle Informationen, die die jeweils andere Partei unter dieser Vereinbarung zur Verfügung stellt, einschließlich der technischen, betrieblichen, rechnungsbezogenen, preisbezogenen und gewerblichen Daten von KELKOO in Bezug auf die Bereitstellung der in dieser Vereinbarung beschriebenen Dienstleistungen.
      2. 9.2. Die Parteien sind nicht berechtigt, die vertraulichen Daten der jeweils anderen Partei gegenüber Dritten offenzulegen, mit Ausnahme von:
        •   (i) ihren Geschäftsführern, leitenden Angestellten und Mitarbeitern, ihren Partnern, den Geschäftsführern, leitenden Angestellten und Mitarbeitern ihrer Partner, den Unterauftragnehmern von KELKOO und den Geschäftsführern, leitenden Angestellten und Mitarbeitern der Unterauftragnehmer von KELKOO auf strenger Need-to-Know-Basis, vorausgesetzt diese Personen stimmen im Voraus zu, die Geheimhaltungspflicht in Bezug auf diese Daten zu beachten;
        •   (ii) Fällen, in denen die jeweils andere Partei im Vorfeld ihre schriftliche Zustimmung erteilt hat;
        •   (iii) Fällen, die vom Gesetz, einer Börsenaufsichts- oder Regierungsbehörde vorgeschrieben sind;
        •   (iv) Daten, die bereits öffentlich zugänglich sind oder
        •   (v) falls KELKOO die offenlegende Partei ist, Fälle, in denen KELKOO in gutem Glauben von Dritten um Mitteilung der Kontaktdaten des HÄNDLERs gebeten wird und in denen KELKOO (vernünftigerweise) davon ausgeht, dass die dritte Partei diese Informationen berechtigterweise anfordert; in diesen Fällen ist KELKOO berechtigt, den vollen Unternehmensnamen, die Anschrift und den Namen und die Kontaktdaten (einschließlich Email-Adresse des Unterzeichners dieser Vereinbarung, wie in den EINZELANGABEN angegeben) offenzulegen.

    9. 10. GEISTIGES EIGENTUM
      1. 10.1. Soweit keine anders lautenden Absprachen getroffen wurden, sind die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht so auszulegen, dass durch sie weder Rechte, Ansprüche oder Anteile an geistigen Eigentumsrechten einer Partei auf die jeweils andere Partei übertragen werden, noch Lizenzen oder sonstige Rechte an geistigen Eigentumsrechten gewährt werden.
      2. 10.2. Der HÄNDLER gewährt KELKOO, seinen verbundenen Unternehmen und Unterauftragnehmern für die Dauer der Laufzeit dieser Vereinbarung ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen, die KELKOO aus dieser Vereinbarung entstehen, eine nicht ausschließliche, weltweit gültige, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung und Änderung von PRODUKTINFORMATIONEN, UPDATES, KENNZEICHEN und anderem Material, das KELKOO vom HÄNDLER unter dieser Vereinbarung zur Verfügung stellt.
      3. 10.3. Falls PRODUKTINFORMATIONEN, UPDATES, KENNZEICHEN oder anderes Material, das der HÄNDLER KELKOO unter dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt hat, aus den geistigen Eigentumsrechten Dritter besteht oder Teil davon ist, behält KELKOO sich das Recht vor, die VERLINKUNG der entsprechenden ANGEBOTe ohne vorherige Ankündigung auszusetzen.

    10. 11. GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADLOSHALTUNG
      1. 11.1. Der HÄNDLER sichert zu und gewährleistet, dass:
        1.   (i) er ordnungsgemäß zum Abschluss dieser Vereinbarung autorisiert und bevollmächtigt und an ihre Bedingungen gebunden ist;
        2.   (ii) der Abschluss dieser Vereinbarung sowie die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nicht verstoßen gegen:
          1.      (a) seine vertraglichen oder anderen Verpflichtungen gegenüber Dritten oder
          2.      (b) ein gültiges Gesetz;
        3.   (iii) weder die VERLINKUNG von ANGEBOTEN durch KELKOO noch der Besitz, die Nutzung, Anzeige, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Änderung der PRODUKTINFORMATIONEN (einschließlich UPDATES), KENNZEICHEN, ANGEBOTe (einschließlich Titel, Beschreibung der Produkte und/oder Dienstleistungen, die URL und/oder andere visuelle Bestandteile) oder anderen Materials, das KELKOO vom HÄNDLER zur Verfügung gestellt wird, durch KELKOO, seine verbundenen Unternehmen oder seine Unterauftragnehmer:
          1.      (a) die geistigen Eigentumsrechte oder andere Rechte Dritter verletzt oder
          2.      (b) gegen GELTENDES RECHT verstößt;
        4.   (iv) falls der HÄNDLER sich entscheidet, am UMFRAGEDIENST ZUR KUNDENZUFRIEDENHEIT teilzunehmen, er die Erlaubnis der BENUTZER zur Weitergabe ihrer persönlichen Daten an KELKOO und/oder den Anbieter des UMFRAGEDIENSTes ZUR KUNDENZUFRIEDENHEIT zum Zwecke der Durchführung der Umfrage einholen wird und
        5.   (v) über ANGEBOTe kein Zugriff auf Webseiten gewährt wird, deren Inhalt gegen GELTENDES RECHT verstößt oder verleumderische oder unrechtmäßige Informationen oder Dokumente enthält oder die dem Ruf und dem Firmenwert von KELKOO oder KELKOO im Allgemeinen schaden.
      2. 11.2. Abgesehen von den oben beschriebenen Gewährleistungen und in dem gesetzlich erlaubten Umfang machen die Parteien keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Zusicherungen in Bezug auf oder unter dieser Vereinbarung.
      3. 11.3. Falls der HÄNDLER tatsächlich oder angeblich gegen die Gewährleistungsverpflichtung aus Klausel 11.1 oder Klausel 7.2 verstößt:
        1.   (i) informiert der HÄNDLER KELKOO unverzüglich darüber, sobald er davon Kenntnis erlangt und
        2.   (ii) ist KELKOO in jedem Fall berechtigt, die VERLINKUNG zu den ANGEBOTen mit sofortiger Wirkung zu stoppen.
      4. 11.4. Der HÄNDLER hält alle Mitglieder der KELKOO-GRUPPE und jeden ihrer Geschäftsführer, leitenden Angestellten und Mitarbeiter schadlos gegen alle Kosten, Verluste, Ansprüche, Schäden, Ausgaben und andere Haftungen, die Mitgliedern der KELKOO-GRUPPE oder ihren Geschäftsführern, leitenden Angestellten oder Mitarbeitern entstehen oder die diese erleiden aufgrund von oder in Zusammenhang mit Ansprüchen, Forderungen oder Verfahren, die entstehen aus:
        1.   (i) einem schuldhaften Verstoß des HÄNDLERs gegen seine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, einschließlich eines Verstoßes gegen die Gewährleistungsverpflichtung aus Klausel 11.1 und Klausel 7.2;
        2.   (ii) dem Erwerb, versuchten Erwerb, Besitz oder der Nutzung der Waren oder Dienstleistungen des HÄNDLERs und (iii) der Nutzung der oder dem Zugriff auf die Seite(n) des HÄNDLERs.
      5. 11.5. Die oben beschriebene Verpflichtung zur Schadloshaltung umfasst auch alle Beträge, die in Form von Vergleichsvereinbarungen und/oder als Ergebnis von Gerichtsverfahren, gegen KELKOO erlassene Gebühren oder Bußgelder ausgezahlt werden und erstreckt sich außerdem auf Anwalts- und Gerichtskosten, Kosten und Auslagen.

    11. 12. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
      1. 12.1. Der HÄNDLER haftet allein für:
        1.   (i) die von ihm an KELKOO übermittelten PRODUKTINFORMATIONEN (einschließlich UPDATES), den Inhalt von ANGEBOTen und den Inhalt seiner Seite(n) und
        2.   (ii) direkte und indirekte Kosten, Verluste, Schäden oder Ausgaben, die den BENUTZERn durch seine Produkte und/oder Dienstleistungen entstehen.
      2. 12.2. Vorbehaltlich Klausel 12.4 haftet die KELKOO-GRUPPE weder vertraglich, noch aufgrund von unerlaubten Handlungen (einschließlich Fahrlässigkeit), Verstoß gegen gesetzliche Verpflichtungen oder auf andere Weise unter oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung für:
        1.   (i) entgangene Gewinne, entgangene Umsätze, entgangene Geschäfte oder Vertragsabschlüsse, Verlust von Firmenwert, Verlust oder Verschwendung von Arbeitskraft von Leitern oder Angestellten, Verlust der Einsatzmöglichkeit oder Zerstörung von Software, Verlust oder Zerstörung von Daten oder Verlust erwarteter Einsparungen oder
        2.   (ii) indirekte oder Folgeverluste oder -schäden, auch dann nicht, wenn die KELKOO-GRUPPE darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass die Möglichkeit eines solchen Verlustes oder Schadens für den HÄNDLER entstehen kann.
      3. 12.3. Vorbehaltlich Klausel 12.4 ist die maximale Haftung der KELKOO-GRUPPE gegenüber dem HÄNDLER ? sei es aus Verträgen, aufgrund von unerlaubten Handlungen (einschließlich Fahrlässigkeit), eines Verstoßes gegen gesetzliche Verpflichtungen oder auf andere Weise ? die aus oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung für Kosten, Verluste, Ansprüche, Schäden, Ausgaben oder Verhandlungen des HÄNDLERs (ein "Händleranspruch") entsteht, für alle Händleransprüche, die in einem Zeitraum von zwölf (12) aufeinanderfolgenden MONATen entstehen, auf einen Betrag, der insgesamt die Höhe der Gesamtgebühren, die der HÄNDLER unter dieser Vereinbarung in dem entsprechenden Zeitraum von zwölf (12) aufeinanderfolgenden MONATen an KELKOO gezahlt hat, beschränkt.
      4. 12.4. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die aufgrund einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der KELKOO-GRUPPE oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der KELKOO-GRUPPE beruhen. Ebenfalls unbeschränkt ist die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Übernahme einer Garantie. Ferner gelten die Ausschlüsse und Beschränkungen der Haftung der KELKOO-GRUPPE nicht im Fall von:
        1.   (i) Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund einer fahrlässigen Pflichtverletzung der KELKOO-GRUPPE oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der KELKOO-GRUPPE beruhen oder
        2.   (ii) Verstöße durch KELKOO gegen die Verpflichtungen aus § 12 des Sale of Goods Act 1979 (Gesetz zum Verkauf von Waren) oder § 2 des Supply of Goods and Services Act 1982 (Gesetz zur Lieferung von Waren und Dienstleistungen).

    12. 13. LAUFZEIT, VERLÄNGERUNG UND KÜNDIGUNG
      1. 13.1. Diese Vereinbarung tritt mit dem DATUM DER VEREINBARUNG in Kraft und bleibt über die Dauer der VERTRAGSLAUFZEIT hinweg gültig, es sei denn, eine der Parteien kündigt die Vereinbarung in Übereinstimmung mit dieser Klausel 13.
      2. 13.2. Vorbehaltlich Klausel 13.4 ist keine der Parteien berechtigt, die Vereinbarung während der MINDESTVERTRAGSLAUFZEIT zu kündigen. Im Anschluss an die MINDESTVERTRAGSLAUFZEIT können beide Parteien diese Vereinbarung ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen schriftlich gegenüber der jeweils anderen Partei kündigen.
      3. 13.3. Der HÄNDLER kann nach entsprechender schriftlicher Mitteilung an KELKOO alle ANGEBOTe auf der/den KELKOO-SEITE(N) zum Zwecke der Aktualisierung, Änderung oder Ausbesserung von Fehlern im Zusammenhang mit den ANGEBOTen des HÄNDLERs oder seiner/seinen Seite(n) für bis zu zwei (2) Kalendermonate nach dem Datum der entsprechenden Mitteilung aussetzen. Falls der HÄNDLER die ANGEBOTe nicht vor oder bis zum Ablauf des Zweimonatszeitraums wieder einstellt, kann KELKOO selbst die ANGEBOTe nach Ablauf des Zweimonatszeitraums wieder einstellen. Die Wiedereinstellung der ANGEBOTe des HÄNDLERs durch ihn selbst oder durch KELKOO umfasst alle ANGEBOTe, die auf der/den KELKOO-SEITE(N) vor der Mitteilung über die Aussetzung verfügbar waren. Um Zweifel zu vermeiden, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Kündigung unter Klausel 13.2 vom HÄNDLER innerhalb dieser zwei MONATe maximaler Wartungszeit nicht ausgesprochen werden darf und dass der Zeitraum, in dem der HÄNDLER unter dieser Klausel nicht auf der/den KELKOO-SEITE(N) auftaucht, nicht zu der gemäß Klausel 13.2 erforderlichen Kündigungsfrist hinzugerechnet wird.
      4. 13.4. Beide Parteien sind berechtigt, diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung schriftlich gegenüber der jeweils anderen Partei zu kündigen, wenn die andere Partei einen wesentlichen Verstoß gegen eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung begeht und, falls es sich um einen Verstoß handelt, der behoben werden kann, ihn nicht innerhalb von 30 Tagen nach entsprechender schriftlicher Aufforderung behebt.
      5. 13.5. Nach Ablauf dieser Vereinbarung aus beliebigem Grund bleibt der HÄNDLER weiterhin zur Zahlung aller an KELKOO in Bezug auf KLICKs, die KELKOO zu ANGEBOTen auf der/den KELKOO-SEITE(N) bis zum Ablauf dieser Vereinbarung oder der Kündigung verzeichnet hat, zu zahlenden Beträge verpflichtet.

    13. 14. KÜNDIGUNGSMITTEILUNG
      1. 14.1. Alle Kündigungen (die in dieser Klausel 14 auch alle anderen Mitteilungen umfassen), die unter oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung auszusprechen sind, sind schriftlich und in deutscher Sprache zu erstellen.
      2. 14.2. Kündigungsschreiben sind in Schriftform an den, in den EINZELANGABEN genannten Empfänger (in Bezug auf Kündigungen an den HÄNDLER sind dies die "HÄNDLER-Kontaktdaten bei Rechnungsfragen") oder an eine andere Anschrift oder Faxnummer, die von der empfangenden Partei für diesen Zweck angegeben wurde, zu senden.

    14. 15. SICHERHEIT
      Der HÄNDLER hält sich in Bezug auf seine Netzwerke, Systeme, Server, Anwendungen, Daten (einschließlich persönliche Daten und Benutzerinformationen), Hosting- und Speichereinheiten, einschließlich in Bezug auf die Dateneingabe an die Best-Practice-Sicherheitsmaßnahmen der Internetindustrie. Der HÄNDLER nennt KELKOO die Kontaktdaten einer für den Sicherheitssupport zuständigen Kontaktperson, die während der normalen deutscher Geschäftszeiten zur Verfügung steht. Der HÄNDLER verpflichtet sich, KELKOO unverzüglich über wesentliche Fehler in seinem Sicherheitssystem, die die KELKOO-SEITEN und/oder die Dateneingabe nachteilig beeinflussen könnten, zu informieren. Der HÄNDLER verpflichtet sich, alle ihm möglichen Anstrengungen zu unternehmen, um solche wesentlichen Fehler in seinem Sicherheitssystem so schnell wie möglich zu beheben. Der HÄNDLER stimmt zu, jede angemessene Unterstützung in Bezug auf Anfragen von KELKOO oder einem seiner verbundenen Unternehmen im Zusammenhang mit Sicherheitsmängeln zu gewähren. Vorbehaltlich der Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist sind KELKOO oder seine Vertreter berechtigt, die Sicherheitsmaßnahmen des HÄNDLERs zu inspizieren und zu prüfen. KELKOO behält sich das Recht vor, den Zugriff auf die KELKOO-SEITE(N) mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Ankündigung einzustellen und/oder zu unterbrechen, wenn Sicherheitsmängel bekannt werden. Hält sich der HÄNDLER nicht an seine Sicherheitsverpflichtungen aus dieser Vereinbarung, so wird dies als wesentlicher Verstoß gegen diese Vereinbarung angesehen.

    15. 16. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
      1. 16.1. Höhere Gewalt: KELKOO haftet nicht für die vollständige oder teilweise Nichterfüllung einer Verpflichtung oder für die nicht rechtzeitige Erfüllung einer Verpflichtung, wenn die Ursache ein Vorfall ist, der außerhalb der Kontrolle von KELKOO liegt.
      2. 16.2. Ungeteilter Vertrag: Diese Vereinbarung, gemeinsam mit allen Dokumenten, auf die darin Bezug genommen wird, stellt den vollständigen Vertrag zwischen den Parteien zum Vereinbarungsgegenstand dar und ersetzt und tilgt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Entwürfe, Verpflichtungen, Zusicherungen, Gewährleistungen, und Absprachen jeder Art, die sich auf den Vereinbarungsgegenstand beziehen.
      3. 16.3. Änderungen: Der HÄNDLER erkennt an stimmt zu, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von KELKOO von Zeit zu Zeit mit entsprechende Mitteilung an den HÄNDLER geändert werden können. Unbeschadet des übrigen Teils dieser Klausel 16.3 erkennt der HÄNDLER an, dass KELKOO die vom HÄNDLER unter dieser Vereinbarung zu zahlende LISTUNGSGEBÜHR und SERVICEGEBÜHR unter Einhaltung einer Mitteilungsfrist gegenüber dem HÄNDLER von 45 Tagen ändern kann. Der HÄNDLER hat im Fall der Gebührenerhöhung das Recht, sich von diesem Vertrag zu lösen.
      4. 16.4. Abtretung durch den HÄNDLER: Der HÄNDLER ist nicht berechtigt, seine Rechte und/oder Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung vollständig oder teilweise abzutreten, zu erneuern, zu übertragen und weiterzugeben oder auf andere Weise abzugeben.
      5. 16.5. Abtretung durch KELKOO: KELKOO ist jederzeit berechtigt, seine Rechte und/oder Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung vollständig oder teilweise und ohne entsprechende Mitteilung an die andere Partei an ein Unternehmen der KELKOO-GRUPPE abzutreten, zu erneuern, zu übertragen und weiterzugeben oder auf andere Weise abzugeben.
      6. 16.6. Rechte Dritter: Jedes Mitglied der KELKOO-GRUPPE ist berechtigt, die ihm aus dieser Vereinbarung entstehenden Vorteile, einschließlich Haftungsbeschränkung und â??ausschluss, gegen den HÄNDLER durchzusetzen. Abgesehen von den Bestimmungen aus dieser Klausel 16.3 ist keine Person, die nicht Partei dieser Vereinbarung ist, berechtigt, eine Bedingung dieser Vereinbarung gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 (Vertragsgesetz, Rechte Dritter) durchzusetzen.
      7. 16.7. Kosten: orbehaltlich ausdrücklich anders lautender Bestimmungen hat jede Partei ihre eigenen Prozesskosten sowie andere Kosten und Ausgaben zu tragen, die im Zusammenhang mit der Verhandlung, Erstellung, Unterzeichnung und Umsetzung dieser Vereinbarung entstehen.
      8. 16.8. Beziehung der Parteien: Durch die Bestimmungen dieser Vereinbarung entstehen zwischen KELKOO und dem HÄNDLER keine Partnerschaft, kein Joint Venture und keine Beziehung von Auftraggeber und Auftragnehmer, und weder KELKOO noch der HÄNDLER sind bevollmächtigt, die jeweils andere Partei in irgendeiner Weise zu binden.
      9. 16.9. Rechtsverzicht: Eine Verzögerung bei der oder ein Verzicht auf die Ausübung eines Rechts aus dieser Vereinbarung durch die Parteien stellt keine Beschränkung oder Einschränkung der zukünftigen Ausübung oder Vollstreckbarkeit dieser Rechte dar.
      10. 16.10. GELTENDES RECHT und Gerichtsbarkeit: Diese Vereinbarung unterliegt dem englischen Recht und wird entsprechend ausgelegt. Die Parteien unterwerfen sich hiermit unwiderruflich der nicht ausschließlichen Gerichtsbarkeit der englischen Gerichte.
      11. 16.11. Kumulative Rechte: Die Rechte, Berechtigungen, Privilegien und Rechtsmittel, die unter einer beliebigen Bestimmung dieser Vereinbarung gewährt werden, sind kumulativ und schließen nicht andere Rechte, Berechtigungen, Privilegien und Rechtsmittel aus, die unter einer anderen Bestimmung dieser Vereinbarung oder vom Gesetz oder auf andere Weise gewährt werden. Die Nichtausübung oder Verzögerung der Ausübung von Rechten, Berechtigungen, Privilegien oder Rechtsmitteln aus dieser Vereinbarung beeinträchtigen diese Rechte, Berechtigungen, Privilegien oder Rechtsmittel nicht und stellen keinen vollumfänglichen oder teilweisen Verzicht darauf dar. Die einzelne oder teilweise Ausübung eines Rechts, einer Berechtigung, eines Privilegs oder eines Rechtsmittels aus dieser Vereinbarung verhindert nicht eine weitere oder andere Ausübung dieses Rechts, dieser Berechtigung, dieses Privilegs oder dieses Rechtsmittels oder die Ausübung eines anderen Rechts, einer anderen Berechtigung, eines anderen Privilegs oder eines anderen Rechtsmittels.
      12. 16.12. Salvatorische Klausel: Wird eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung als unrechtmäßig, nichtig, unwirksam oder nicht vollstreckbar gemäß den Gesetzen des einschlägigen Rechtssystems angesehen, so bleibt die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit und Vollstreckbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung davon unberührt; die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit und Vollstreckbarkeit der gesamten Vereinbarung in einem anderen Rechtssystem bleibt ebenfalls davon unberührt.
      13. 16.13. Weitere Zusicherung: Beide Parteien werden jederzeit nach dem Datum dieser Vereinbarung auf Anforderung und Kosten der anfordernden Partei alle Dokumente unterzeichnen oder deren Unterzeichnung sicherstellen und alle Handlungen vornehmen oder vornehmen lassen, die die jeweils andere Partei angemessener Weise einfordert, so dass die entsprechend einfordernde Partei die ihr aus den Bestimmungen dieser Vereinbarung entstehenden Vorteile vollumfänglich nutzen kann.

    16. 17. AUSLEGUNG
      1. 17.1. In dieser Vereinbarung:
        1.   (i) umfasst die Bezugnahme auf eine "Person" jede Einzelperson, jedes Unternehmen, jede Firma, Partnerschaft, jedes Joint Venture, jeden Verband, jede Organisation oder Fonds (in jedem Fall unabhängig davon, ob eine eigene Rechtspersönlichkeit vorhanden ist oder nicht), und Bezugnahmen auf eine der Personen umfassen Bezugnahmen auf die jeweils anderen;
        2.   (ii) ist jeder Satz, der mit den Worten "einschließlich", "einschließen", "insbesondere" oder ähnlichen Ausdrücken eingeleitet wird, lediglich als veranschaulichend auszulegen und nicht als Beschränkung der allgemeinen Bedeutung der vorangehenden Worte und
        3.   (iii) umfassen Bezüge auf den Singular den Plural und auf die maskuline Form die feminine Form und umgekehrt.
      2. 17.2. Die Überschriften und Unterüberschriften sind der Zweckdienlichkeit halber eingefügt worden und wirken sich nicht auf die Auslegung dieser Vereinbarung aus.